Wie und wann kann ich die Krankenversicherung wechseln?
Möglicherweise bietet Ihnen eine andere Krankenkasse ein Versicherungsmodel das Ihnen besser zusagt oder Sie haben eine günstigere Krankenkasse für die Grundversicherung gefunden und möchten nun die Kündigung Krankenkasse vornehmen.
Den Krankenkassenwechsel können Sie problemlso vornehmen, in der Grundversicherung der Krankenkasse muss Sie jeder Krankenversicherer, der in Ihrer Wohnregion aktiv ist, ohne Einschränkung aufnehmen (Versicherungspflicht).
Bei den freiwilligen Krankenkassen-Zusatzversicherungen besteht von Seiten der Krankenversicherungen jedoch keine Versicherungspflicht.
Kündigung Krankenkasse:
Krankenkasse Grundversicherung: Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung schriftlich, am besten mit eingeschriebenem Schreiben.
Krankenkasse-Zusatzversicherung: Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst wenn Sie von der neuen Krankenversicherung eine schriftliche Aufnahmebestätigung haben, sonst können Sie die Versicherungsdeckungen endgültig verlieren. Bei den Krankenkassen-Zusatzversicherungen können die Versicherer die Aufnahme verweigern!
Sie brauchen auch Ihre Zusatzversicherung nicht zu kündigen, nur weil Sie die Grundversicherung wechseln.
Kündigungsfristen der Krankenkassen:
Wenn Sie die Krankenkassen-Grundversicherung auf den 1. Januar wechseln, können Sie bis zum 30. November Ihre bestehende Krankenkasse kündigen. Das Kündigungsschreiben muss bis spätesdens am 30. November. am besten Eingeschrieben, bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Wenn Sie eine Grundversicherung ohne Wahlfranchise bzw. HMO-/Hausarztmodell oder weitere Versicherungsmodelle abgschlossen haben, können Sie auch per 30 Juni kündigen. Die Kündigung der Krankenkasse muss spätesdens am 31. März bei Ihrem Ktankenversicherer eingetroffen sein.
Beachten Sie bitte noch dies:
Kann ich für die Krankenkassen-Grundversicherung und Zusatzversicherung bei unterschiedliche Krankenversicherer haben?
Ja, wenn Sie Ihre Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherung beim bisherigen Versicherer lassen, darf Ihnen dieser nicht kündigen!
Aber Achtung: Möglicherweise erhebt Ihre Krankenkasse der Zusatzversicherung bei der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung einen Zuschlag für administrative Kosten. Ein allfälliger Kostenzuschlag darf zwar nicht mehr als 50% betragen, dass lohnt sich jedoch im vornherein abzuklären.
Eine ausführliche Bröschure zum Thema: Kündigung Krankenkasse finden Sie beim BAG, Sie können das pdf-Dokument hier öffnen.
Ein Muster für das Kündigungsschreiben finden Sie hier.
Weitere Informationen und Broschüren: Bundesamt für Gesundheit - Krankenversicherung